Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Sobald Sie uns die Vollmacht unterschreiben, die wir Ihnen mit dem Vetrag per Post zusenden, werden wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten einleiten.
Sollten Sie jedoch von einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanpassung bei Ihrem bisherigen Lieferanten Gebrauch machen können, bitten wir Sie, Ihren Vertrag innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfrist selbst zu kündigen, um den Lieferantenwechsel zu unterstützen.