Der Strom- oder Gasanbieterwechsel ist einfach und unkompliziert
– Da der örtliche Grundversorger zur Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet ist, besteht zu keinem Zeitpunkt Gefahr, ohne Strom oder Gas dazustehen.
– Der Wechsel erfolgt unmerklich und ohne technische Änderungen. Eine zuverlässige Stromversorgung ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.
– Der Zähler sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Wechsel im Besitz des Netzbetreibers.
– Die Zählerstände werden jedes Jahr weiter vom Netzbetreiber abgelesen.
– Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste nimmt nach wie vor der örtliche Netzbetreiber vor. Technische Arbeiten, zum Beispiel am Stromzähler, sind für den Wechsel nicht nötig.
– Auch die Dienste des Netzbetreibers sind vollkommen kostenlos.